Hallo Angelfreunde,
Da wir ständig Fragen bezüglich der Angelei an der Unteren Ruhr erhalten,
möchten wir hiermit versuchen, die am häufigsten gestellten Fragen
kurz und knapp zu beantworten.
Weitere Infos in der IG-Gewässerordnung !
Zum Fischfang dürfen:
3 Angelruten mit je 1 Haken / sowie eine Köderfischsenke von 1 x 1m verwendet werden.
Das Angeln von Bootsanlegern ist verboten.
Angeln im Ruhrbania-Becken: 01.10. - 31.03. Angeln im Becken und der kleinen Landzunge an der linken Beckeneinfahrt erlaubt . 01.04.-30.09. Angelverbot im beschriebenen Bereich.
Beim Fischfang und zum Fischfang dürfen keine( Boote / Schlauchboote) verwendet werden.
Schnupperangeln:
Schnupperangeln in diesem Sinne (ohne gültigen Fischereischein) gibt es nicht.
Zum Angeln an der Unteren Ruhr, wird ein gültiger Jahres-/ Fünf- Jahres-Fischereischein benötigt.
Weiter wird ein Tages- oder Jahres- Fischerei-Erlaubnisschein benötigt.
Diese erhalten Sie in Ihrem Angelverein oder in einer der Ausgabestellen , online nach Regstrierung bei Hejfish.
(Adressen auf unsere Homepage)
Uns ist kein Angelgeschäft bekannt, das Sonntags Tagesscheine verkauft. ( außer Hejfish )
Keine Ermäßigungen für Angler mit Schwerbehinderten-Ausweis.
Für das Angeln in der Ruhr, insbesondere in Landschafts- und Naturschutzgebieten in der Saarner Aue gelten folgende Besonderheiten:
1. Erlaubt ist ein Wetterschutz (Angelschirm mit und ohne Überwurf) als Reaktion auf die aktuelle meteorologische Situation z.B. Sonne, Wind, Schnee, Hagel und Regen.
Nach dem Wettereignis ist der Wetterschutz wieder einzupacken.
2. Verboten ist das Übernachten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, das heißt Campieren, Nutzung eines offenen Feuers, Grillen etc.
Nachtangeln ist an der Unteren Ruhr erlaubt. Die Angeln sind ständig durch den Angler zu beaufsichtigen.
3. Alle Bestimmungen zum Umwelt- und Naturschutz des Landesfischeigesetzes und der
IG-Gewässerordnung (diese finden Sie auf unserer Homepage) sind im jeweils gültigen Umfang zu beachten.
Lassen Sie sich bitte nicht von den Aussagen diverser Fußgänger verunsichern. ( Bleiben Sie freundlich und respektvoll )
Sie dürfen in der Saarner Ruhraue fischen.
Wir erwarten von allen Anglern die an unserer Gewässerstrecke das Fischwaid ausüben und diesem nachgehen sich konsequent an den gesetzlichen Grundlagen im Umgang mit der Natur und der Kreatur Fisch zu halten. Jeder Angler hat durch sein persönliches Verhalten dazu beizutragen das Ansehen der Angler an der Ruhr aufzuwerten und dem nicht zu schaden.
Im Besonderen gilt dies auch für die Einrichtung des Angelplatzes. Hierbei sollte nicht mehr Uferbereich in Beschlag genommen werden als für die Ausübung der Angelei unbedingt notwendig. Der Uferbereich mit seiner Flora und Fauna
sollten so wenig wie möglich in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine naturnahe Angelstelle ist für die Vielzahl der Angler ansprechender als eine plattgetretene Matschstelle- / bucht.
Wenn Sie auf die von uns genannten Punkte achten, steht einer hoffentlich erfolgreichen Fischwaid nichts mehr im Wege.
Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet.
Genehmigte Gemeinschaftsfischen der IG-Vereine gehen vor Einzelangeln..
Fischereierlaubnis im Bereich des Biotopes Styrumer Ruhraue / Alte Ruhr.
In dem auf dem Bild rot gekennzeichneten Bereich um das Biotop ist die Ausübung der Fischerei in jeglicher Form verboten.
Es darf beidseitig nur bis an den Zaun des Biotopes geangelt werden , im Biotop ist das Angeln verboten egal ob Tageschein -/ oder Jahresscheininhaber.
Vorstand der IG Untere Ruhr e.V. Dezember 2016
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Fang von Flusskrebsen mit Reusen in der Unteren Ruhr verboten ist ! IG der Fischervereine Untere Ruhr e.V. Januar 2017